Zweite Sprache an Grundschulen: Ja zu Quereinsteiger-Ausbildung

Donnerstag, 7.12.2023

Im Herbst 2024 wird es erstmals eine berufsbegleitende Ausbildung für Italienischlehrpersonen geben, die an deutschen Grundschulen unterrichten. Die Voraussetzung hat die Landesregierung geschaffen.

Um der Personalknappheit entgegenzuwirken, die sich auch an den deutschsprachigen Schulen in Südtirol bemerkbar macht, setzt das Land Südtirol auf neue Ausbildungswege, die sich aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ergeben und auch die Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen der drei Länder umfassen.

„Bedarf an qualifizierten Zweitsprachlehrpersonen decken“

„In den vergangenen fünf Jahren waren im Schnitt 36 Bewerberinnen und Bewerber in den Landes- und Schulranglisten für Zweitsprachlehrpersonen der deutschsprachigen Grundschule eingetragen“, informiert Landesrat Philipp Achammer, „während bei den Stellenwahlen für die befristete Aufnahme von Lehrpersonen im selben Zeitraum durchschnittlich 74 Stellen zur Verfügung standen. Um den Bedarf an ausgebildeten Zweitsprachlehrpersonen zu decken und damit an den deutschen Schulen einen qualitätvollen Zweitsprachunterricht zu garantieren, wollen wir in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Bozen und anderen Universitäten und Hochschulen einen spezifischen lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang für Zweitsprachlehrpersonen der deutschsprachigen Grundschule in Südtirol anbieten.“

Quereinsteiger-Ausbildung beginnt im August 2024

Auf Vorschlag von Landesrat Achammer hat die Landesregierung am 5. Dezember 2023 die Voraussetzungen für diesen ersten lehrbefähigenden Ausbildungslehrgang für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Italienischunterricht an den deutschen Grundschulen geschaffen. Dabei baut sie auf ihre Entscheidung aus dem Jahr 2021 auf, mit der die Ausbildung von Klassenlehrpersonen im Quereinstieg ermöglicht und geregelt wurde. Organisiert wird der berufsbegleitende Ausbildungslehrgang für Zweitsprachlehrpersonen ebenso wie jener für Klassenlehrpersonen von der Deutschen Bildungsdirektion. „Die Ausbildungslehrgänge setzen auf die koordinierte Verschränkung von Theorie, Praxis und Reflexion und sind als aufeinander abgestimmte Abfolge von fachdidaktischen und transversalen Themenbereichen konzipiert“, heißt es aus der Deutschen Bildungsdirektion. Vorgesehen sind eine kontinuierliche Begleitung über den gesamten Ausbildungszeitraum von drei Jahren und eine intensive Vorbereitung, die zum Erwerb der Lehrbefähigung führt.

Ausbildung auch für Klassenlehrpersonen

Der Ausbildungslehrgang für Zweitsprachlehrpersonen an den deutschen Grundschulen beginnt im August 2024. Zum gleichen Zeitpunkt beginnt auch ein weiterer lehrbefähigender Ausbildungslehrgang für Klassenlehrpersonen. Zu beiden Lehrgängen können sich Lehrpersonen ab sofort und in der Folge bis 12. Jänner 2024 anmelden. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen, über den Aufbau sowie zu den Details des Anmeldeverfahrens werden in den nächsten Tagen auf der Landeswebseite zum Thema Bildung und Sprache unter „Deutschsprachige Schule“ und „Bildungsverwaltung“ publiziert: http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/816.asp

Berufsschulen: Lehrbefähigender Lehrgang für Fachlehrpersonen

Die Landesregierung hat heute zudem der Einrichtung eines berufsbegleitenden und lehrbefähigenden Ausbildungslehrgangs für Fachlehrpersonen der deutschsprachigen und ladinischen Berufsschulen zugestimmt. Dieser bietet Fachlehrpersonen der Berufsschulen, der Fachschulen für land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung die Möglichkeit, berufsbegleitend die Lehrbefähigung zu erwerben. Auch dieser Ausbildungslehrgang beginnt im August 2024. Anmeldungen sind ebenfalls noch bis zum 12. Jänner 2024 möglich.

(jw/LPA)

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