Grundsatzpapier
Guter Unterricht in der inklusiven Schule
„Schule ist Spiegel der Gesellschaft und hat daher die Aufgabe, Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, Unterricht immer wieder an die Erfordernisse der Zeit anzupassen und alle Kinder und Jugendlichen mit ihren Möglichkeiten im Blick zu haben“, betonen Bildungsdirektor Gustav Tschenett und Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner. „Die Ereignisse der letzten Jahre und die vielen Erwartungen, die von außen an die Schule herangetragen werden, haben in den Schulen dazu geführt, dass der Unterricht als Kernaufgabe etwas aus dem Fokus geraten ist und von anderen Themen überlagert wurde”, beschreiben Gustav Tschenett und Sigrun Falkensteiner die Situation an den Schulen.
Unter dem Titel „Wege in die Bildung 2030 – guter Unterricht in der inklusiven Schule” setzt die Deutsche Bildungsdirektion daher einen Schwerpunkt für die Schulen aller Stufen und Typen. Damit werden an den einzelnen Schulen Entwicklungsprozesse angestoßen, mit dem Ziel, den Unterricht wieder ins Zentrum der Bildungsarbeit zu rücken, weiterzuentwickeln und den aktuellen Erfordernissen anzupassen.
Als verbindlicher Bezugspunkt für die Schulentwicklungsprozesse dient das nun vorliegende Grundsatzdokument „Guter Unterricht in der inklusiven Schule”, das an der Bildungsdirektion unter Einbindung von wissenschaftsbasierter Literatur und im Rahmen eines partizipativen Prozesses ausgearbeitet wurde. In kompakter Form wird darin aufgezeigt, welche Merkmale guter Unterricht aufweist. Guter Unterricht stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt, geht von ihren Bedürfnissen, Vorkenntnissen und Interessen aus und legt Lernwege in Inhalt und Methode so an, dass Schülerinnen und Schüler gut auf die vielfältigen Herausforderungen unserer Welt vorbereitet werden. Auch der Schulführungskraft, die Rahmenbedingungen schafft, damit guter Unterricht entwickelt und umgesetzt werden kann, kommt eine zentrale Rolle zu.
Die Pädagogische Abteilung bietet spezifische Module für die schulinterne Fortbildung und entwickelt das Unterstützungsangebot unter diesem Fokus weiter. Sechs Schulen werden in den drei Schuljahren von 2023/24 bis 2025/26 im Rahmen eines Pilotprojektes in besonderer Weise von qualifizierten Beratenden begleitet und unterstützt. Interessierte Schulen können sich noch bis 31. März 2023 als Pilotschule bewerben.